Pressemitteilung - Genehmigung folkloristische Wagen und Planwagenfahrt

King's Public Prosecutor's Office Eupen
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Die Staatsanwaltschaft und die Polizeizone Eifel möchten im freudigen Hinblick auf die Karnevalstage daran erinnern, dass es in den 5 Eifelgemeinden einer Genehmigung bedarf für:

-          folkloristische Wagen (auf einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs) und

-          Planwagenfahrten (für die Fahrt mit Möhnen durchs Dorf).

Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn grundlegende Regeln beachtet und die Sicherheitsempfehlungen im Vorfeld überprüft wurden.  Spezifische Versicherungen helfen dabei, eventuelle Schadensfälle abzudecken.  Die von der Polizeizone Eifel ausgearbeiteten Antragsformulare dienen als Checkliste und zielen darauf ab, Unglücksfälle vorzubeugen, so dass alle eine schöne Karnevalszeit verbringen können. 

 

Wie erhalte ich eine Genehmigung?

1)         Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Eifel-Gemeinden.

2)        Ich fülle ein EINZIGES Antragsformular für ALLE Karnevalsumzüge/Planwagenfahrten aus und reiche es bei der Gemeindeverwaltung meiner Wahl ein.

3)        Die Gemeindeverwaltung kümmert sich um die Zustellung an die anderen betroffenen Gemeinden

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