Das Arbeitsgericht hat eine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat. Dieses führt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in allen Angelegenheiten aus, die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen.
In Streitfällen, die vom Arbeitsgericht untersucht werden, ist das Arbeitsauditorat je nach Fall verpflichtet, zu handeln oder nicht zu handeln, und gibt Stellungnahmen zu den Streitfällen ab. Generell muss das Arbeitsauditorat tätig werden, wenn die Rechte der Bürger in Bezug auf soziale Sicherheit und Sozialhilfe gefährdet sind.
Bei Verstößen gegen die Sozialstrafgesetze geht das Arbeitsauditorat gegen den Täter vor, und zwar vor dem Korrektionalgericht.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor geleitet, der von seinen Ersten Staatsanwälten und seinen Staatsanwälten unterstützt wird. In jedem Zuständigkeitsgebiet gibt es mindestens ein Auditorat. In Belgien gibt es insgesamt 9 Arbeitsauditorate.
Um zu den Kontaktdaten und der eigenen Website der Arbeitsauditorate zu gelangen, klicken Sie einfach auf die untenstehende Karte.
In Streitfällen, die vom Arbeitsgericht untersucht werden, ist das Arbeitsauditorat je nach Fall verpflichtet, zu handeln oder nicht zu handeln, und gibt Stellungnahmen zu den Streitfällen ab. Generell muss das Arbeitsauditorat tätig werden, wenn die Rechte der Bürger in Bezug auf soziale Sicherheit und Sozialhilfe gefährdet sind.
Bei Verstößen gegen die Sozialstrafgesetze geht das Arbeitsauditorat gegen den Täter vor, und zwar vor dem Korrektionalgericht.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor geleitet, der von seinen Ersten Staatsanwälten und seinen Staatsanwälten unterstützt wird. In jedem Zuständigkeitsgebiet gibt es mindestens ein Auditorat. In Belgien gibt es insgesamt 9 Arbeitsauditorate.
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