Neben den fünf Generalstaatsanwälten besteht das Kollegium der Staatsanwaltschaft aus dem Bundesstaatsanwalt, drei Mitgliedern des Rates der Staatsanwälte und einem Mitglied des Rates der Arbeitsauditoren. Gemeinsam befassen sie sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der guten Führung der Staatsanwaltschaft.
Der Vorsitzende des Kollegiums der Generalstaatsanwälte ist gleichzeitig Vorsitzender des Kollegiums der Staatsanwaltschaft. Für das Gerichtsjahr 2025-2026 wird das Kollegium der Staatsanwaltschaft von Frédéric VAN LEEUW, Generalstaatsanwalt von Brüssel, geleitet.
Zusammensetzung
| Herr Erwin DERNICOURT Generalstaatsanwalt von Gent |
| Herr Pierre VANDERHEYDEN Generalstaatsanwalt von Lüttich |
| Herr Frédéric VAN LEEUW Generalstaatsanwalt von Brüssel – Vorsitzender |
| Herr Guido VERMEIREN Generalstaatsanwalt von Antwerpen |
| Frau Ingrid GODART Generalstaatsanwältin von Mons |
| Frau Ann FRANSEN Bundesstaatsanwältin |
| Herr Marc REZETTE Staatsanwalt von Wallonisch-Brabant |
| Herr Franky DE KEYZER Staatsanwalt von Antwerpen |
| Herr Vincent MACQ Staatsanwalt von Mons |
| Herr Filiep DE KETELAERE Arbeitsauditor von Gent |
| Frau Sophie HUPE Chefsekretärin beim Generalauditorat von Lüttich |
| Herr Patrick VERSCHUEREN Chefsekretär beim Arbeitsauditorat von Gent |
| Herr Jan POELS Direktor des Unterstützungsdienstes der Staatsanwaltschaft |