Die Generalstaatsanwälte der Berufungsgerichte bilden zusammen das Kollegium der Generalstaatsanwälte. Der Bundesstaatsanwalt nimmt ebenfalls an den Sitzungen des Kollegiums teil.
Die Generalstaatsanwälte führen abwechselnd den Vorsitz im Kollegium. Für das Gerichtsjahr 2025-2026 wird das Kollegium der Generalstaatsanwälte von Frédéric VAN LEEUW, Generalstaatsanwalt von Brüssel, geleitet.
Zusammensetzung
Herr Erwin DERNICOURT
Generalstaatsanwalt von Gent
Herr Frédéric VAN LEEUW
Generalstaatsanwalt von Brüssel – Vorsitzender
Herr Pierre VANDERHEYDEN
Generalstaatsanwalt von Lüttich
Frau Ingrid GODART
Generalstaatsanwältin von Mons
Herr Guido VERMEIREN
Generalstaatsanwalt von Antwerpen
Frau Ann FRANSEN
Bundesstaatsanwältin