Das Zentrale Organ für Sicherstellung und Einziehung (ZOSE) ist ein Organ der Staatsanwaltschaft. Es wurde durch das Gesetz vom 26. März 2003 gegründet und ist seit dem 1. September 2003 in Kraft.
Das ZOSE fungiert als Wissenszentrum für die Gerichtsbehörden in Strafsachen im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Vermögenswerten. Es unterstützt die Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Einziehung und fungiert als Vermittler bei der Vollstreckung von Urteilen und Entscheiden, die die Einziehung nach sich ziehen.
Das ZOSE ist eine föderale Einrichtung, die von Magistraten der Staatsanwaltschaft geleitet wird. Es beschäftigt derzeit 37 Mitarbeiter. Aufgrund seiner Funktion steht das ZOSE nicht nur in intensivem Kontakt mit den Staatsanwaltschaften und den Untersuchungsrichtern, sondern auch mit der Polizei und dem FÖD Finanzen, da letzterer für die Vollstreckung von Einziehungen zuständig ist. Die Polizei und der FÖD Finanzen werden im ZOSE durch sechs Verbindungsoffiziere vertreten. Diese unterstehen ihrer ursprünglichen Dienststelle und dienen ihr als Kontaktstelle.
Rolle und Aufgaben der Verbindungsoffiziere beim ZOSE