Über die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft nimmt eine zentrale Stellung innerhalb der Justiz ein. Das belgische Rechtssystem unterscheidet zwischen zwei Arten von Magistraten, nämlich den Richtern und den Staatsanwälten. Während erstere der Richterschaft angehören, bilden letztere die Staatsanwaltschaft.

Die Aufgabe des Richters ist es, Konflikte zu lösen. Dabei kann es sich um Konflikte zwischen Bürgern handeln (zivilrechtliche Streitigkeiten) oder um Konflikte zwischen dem Staat und einem Bürger, z. B. weil dieser gegen Strafgesetze verstoßen hat. In beiden Fällen wird der Richter mit einer Akte befasst. In einem Zivilrechtsstreit führen beide Parteien ihre Argumente aus. In einer Strafsache legen die Staatsanwaltschaft und die Parteien (Angeklagter, Opfer) alle Elemente vor, die es dem Richter ermöglichen, über den Fall zu entscheiden.

Die Staatsanwälte hingegen verfolgen die Zuwiderhandelnden vor Gericht. Sie handeln im Namen des Staates und verteidigen somit die Interessen der Gesellschaft. Im Französischen sind „parquet“ (Staatsanwaltschaft) oder „procureur“ (Prokurator) häufig verwendete Synonyme für die Staatsanwaltschaft.

Diese setzt sich aus den Magistraten der Staatsanwaltschaften und der Auditorate zusammen. Da diese im Stehen vor Gericht eine Strafe beantragen, wird die Staatsanwaltschaft auch als „magistrature debout“, d.h. als „stehende Magistratur (Staatsanwaltschaft)“ bezeichnet. Die Richter, die die Urteile fällen, bilden hingegen die „magistrature assise“ („sitzende Magistratur - Richterschaft“) oder „siège“ (Sitz), da sie während des Prozesses sitzen bleiben.