Neue Vorschriften für die Strafvollstreckung

Parquet du Procureur du Roi Eupen
Communiqué de presse

Neue Vorschriften für die Strafvollstreckung

Seit dem 1. September 2022 gelten neue Regeln, wenn Sie zu einer oder mehreren Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 2 Jahren und höchstens 3 Jahren verurteilt wurden. Die neuen Regeln gelten für Sie nur, wenn Ihre Freiheitsstrafe nach dem 31. August 2022 verhängt wurde.

Diese Gesetzesänderung führt dazu, dass ab jetzt alle Strafen von 2 bis 3 Jahren vollstreckt werden. In einer zweiten Phase, ab September 2023, werden auch alle Strafen von bis zu 2 Jahren vollstreckt.

Bisher wurden Haftstrafen von bis zu drei Jahren automatisch in elektronische Überwachung mittels Fußfessel umgewandelt, und Strafen von bis zu sechs Monaten wurden systematisch nicht vollstreckt. Da nicht schon bei der ersten Verurteilung gehandelt wurde, fühlten sich Ersttäter oft unantastbar und wurden rückfällig, bevor sie auch nur einen Tag eine Zelle von innen gesehen hatten. Dies ist einer der Gründe für eine sehr hohe Rückfallquote in Belgien. Diese Situation trägt auch zur Aufblähung des Strafmaßes bei, da Richter um sicherzustellen, dass die Verurteilten tatsächlich (einen Teil) ihrer Strafe absitzen müssen, häufiger höhere Strafen verhängen, während Untersuchungsrichter sich häufiger dazu entscheiden, Verdächtige in Untersuchungshaft zu nehmen. Dadurch wird die Überbelegung der Gefängnisse noch weiter verschärft.

Um der vorhandenen Kapazität in den Gefängnissen Rechnung zu tragen, wird die Umsetzung der Gesetzesänderung in zwei Phasen erfolgen. Die erste Phase tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft. Sie betrifft die Vollstreckung von Strafen von 2 bis 3 Jahren. Die nächste Phase, die sich auf Strafen von bis zu 2 Jahren bezieht, tritt im September 2023 in Kraft. Alle Informationen und Auswirkungen dieser Gesetzesänderung finden Sie in der Broschüre im PDF-Format.

 

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